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   BVerwG, 18.06.2003 - 7 B 49.03   

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https://dejure.org/2003,22776
BVerwG, 18.06.2003 - 7 B 49.03 (https://dejure.org/2003,22776)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2003 - 7 B 49.03 (https://dejure.org/2003,22776)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 7 B 49.03 (https://dejure.org/2003,22776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 C 13.00

    Ersatzgrundstück; Ersatzgrundstücksregelung, Aufhebung der; Aufhebung von § 9

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 7 B 49.03
    Dass es bereits an einer materiellen Rechtsposition fehlt, die durch die Beklagte beeinträchtigt worden sein könnte, hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend erkannt (vgl. Urteil vom 30. Mai 2001 BVerwG 8 C 13.00 Buchholz 428 § 9 VermG Nr. 5; Beschluss vom 11. März 2002 BVerwG 7 B 18.02 Buchholz 428 § 9 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 11.03.2002 - 7 B 18.02

    Übereignung eines Ersatzgrundstücks an eine Erbengemeinschaft auf Grund einer

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 7 B 49.03
    Dass es bereits an einer materiellen Rechtsposition fehlt, die durch die Beklagte beeinträchtigt worden sein könnte, hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend erkannt (vgl. Urteil vom 30. Mai 2001 BVerwG 8 C 13.00 Buchholz 428 § 9 VermG Nr. 5; Beschluss vom 11. März 2002 BVerwG 7 B 18.02 Buchholz 428 § 9 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 7 B 49.03
    Der Folgenbeseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, den Zustand wiederherzustellen, der vor einem rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in Rechtspositionen bestand; er setzt voraus, dass die Wiederherstellung des früheren Zustands tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94, 100 ).
  • VG Ansbach, 19.07.2011 - AN 15 K 11.01276

    Allgemeine Leistungsklage eines Gewässeranliegers auf Maßnahmen zur Verringerung

    Dies kommt hier aber nicht in Betracht, weil eine Wiederherstellung weiter voraussetzt, dass die Wiederherstellung des früheren Zustands tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist (BVerwG Beschluss vom 18.6.2003 7 B 49/03 ; BVerwGE 94, 100).
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